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Gewerbefuhrpark & Gewerbeleasing

Gewerbekunden Sonderabschreibungen
des sogenannten Investitionsbooster-Gesetzes.

Der richtige Zeitpunkt für Ihre Investition ist jetzt: Maximale Steuervorteile nutzen!

Dank der neuen Sonderabschreibungen, die durch das "Investitionsbooster-Gesetz" eingeführt wurden, bietet sich jetzt eine einzigartige Gelegenheit, erheblich Steuern zu sparen und Ihre Liquidität zu stärken. Die Bundesregierung hat dieses Gesetz geschaffen, um Unternehmen steuerlich zu entlasten.


75 % Sofortabschreibung für Elektrofahrzeuge

Für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) wurde eine spezielle, befristete Sonderabschreibung geschaffen, die Sie so schnell wie möglich nutzen sollten:

Massiver Liquiditätsvorteil: Sie können 75 % der Anschaffungskosten bereits im Jahr des Kaufs steuerlich absetzen. Das ist ein enormer Vorteil gegenüber der linearen Abschreibung.
Konkretes Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 60.000 € können Sie sofort 45.000 € als Betriebsausgabe geltend machen. Das senkt Ihren steuerpflichtigen Gewinn und damit direkt Ihre Steuerlast.
Laufzeit: Diese attraktive Regelung gilt für Anschaffungen nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 31. Dezember 2027. Je früher Sie investieren, desto eher profitieren Sie von diesem Vorteil.




Degressive Abschreibung von 30 % für alle Fahrzeuge (auch Verbrenner)

Auch für herkömmliche Verbrenner oder andere bewegliche Wirtschaftsgüter bietet das Gesetz eine deutliche Verbesserung: Schnellere Refinanzierung: Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung erlaubt Ihnen, die Anschaffungskosten in den ersten Jahren mit bis zu 30 % abzuschreiben. Dies beschleunigt die Amortisation Ihrer Investition erheblich. Steuerliche Flexibilität: Sie können zwischen der degressiven und der linearen Abschreibung wählen. In den meisten Fällen ist die degressive Methode in den Anfangsjahren vorteilhafter, da sie eine höhere steuerliche Entlastung bewirkt.




Vorteile beim Umstieg auf Elektromobilität

Attraktive Dienstwagenregelung: Die Bruttolistenpreisgrenze für die steuerbegünstigte 0,25-%-Regelung bei der Besteuerung des geldwerten Vorteils wurde auf 100.000 € angehoben. Das macht auch hochwertigere E-Fahrzeuge als Dienstwagen steuerlich attraktiv.
Langfristige Kostenersparnis: Elektrofahrzeuge überzeugen durch niedrigere Betriebskosten (geringere Wartung, günstigere "Treibstoffkosten" durch Strom) und sind bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
Imagegewinn: Positionieren Sie Ihr Unternehmen als innovativ und nachhaltig. Dies stärkt Ihre Marke und ist ein wichtiger Faktor in der heutigen Geschäftswelt.
Handeln Sie jetzt!

Das "Investitionsbooster-Gesetz" schafft ein klares, befristetes Zeitfenster für maximale Steuervorteile. Der sofortige Kauf eines neuen Firmenfahrzeugs, insbesondere eines Elektrofahrzeugs, ermöglicht es Ihnen, von diesen einmaligen steuerlichen Vorteilen zu profitieren, Ihre Liquidität zu optimieren und Ihr Unternehmen fit für die Zukunft zu machen.

Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um die genauen Vorteile für Ihr Unternehmen in einem persönlichen Gespräch zu klären.

Ihr Remo Berndt

Ihr Anspechpartner für den Landkreis Harz:


Remo Berndt
- Mobilitätsberater (HYUNDAI & GEWERBE)
“Happy mobility for your life.” Das ist unsere Herzensangelegenheit. Wir wollen, dass Sie glücklich sind mit Ihrer Mobilität.

Telefonische Beratung: 03943 5531-24

Information & Beratung

 


 

Informationen zum 75% Sonderabschreibungsgesetz !!!!

 

Die Sonderabschreibungsregelung von 75 % für E-Fahrzeuge gilt für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027. Sie ist Teil des "Investitionssofortprogramms" zur Förderung der Elektromobilität und wurde vom Bundesrat einstimmig beschlossen. Unternehmen können diese Regelung für rein elektrische Fahrzeuge im Betriebsvermögen nutzen, um Investitionen zu beschleunigen und die Verbreitung von E-Mobilität zu fördern. 

Das Gesetz betrifft nicht nur Neuwagen oder VFW , sondern auch Gebrauchtwagen (sinnvollerweise mit Umsatzsteuerausweis)!

Voraussetzung: Preis brutto kleiner € 100.000,- und ein reines BEV-Fahrzeug. Eigentlich handelt es sich nur um eine Verschiebung der Steueraufwendungen.
Unternehmen können Ihre Betriebsergebnisse und damit die laufende Steuerzahlungen auf den Gewinn massiv reduzieren !

Firmen oder Einzelunternehmer, die im Dezember noch ein BEV – Fahrzeug kaufen und zulassen, können in diesem Jahr noch 75% der Summe abschreiben.



Sonderabschreibungsregelung Beispiel:

Fahrzeugpreis brutto: 99.999,99 €  
Erstattung 19% Umsatzsteuer zum darauffolgenden Zahltermin: -15.966,39 €
Nettowert: 84.033,61 €
75% Abschreibungsaufwand v. Nettowert im Zulassungsjahr (auch wenn im Dezember zugelassen wird): -63.025,21


Restbuchwert netto am 31.12.2025:  21.008,40 €    


 

Wie ist der Effekt bei dieser Sonderabschreibung?

Das Betriebsergebnis 2025 wird um  die € 63.025,21 gesenkt. Bei einem EKSt.-Satz von 42% bzw. bei GmbHs/GmbH Co.KGs liegt der Steuersatz mit Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer bei ca. 48%.

Daraus folgt eine Reduzierung der Einkommenssteuer von 42%, sofern bei einem Selbstständigen dieser auch nach Abzug der € 63.025,21 noch immer bei 42% Einkommenssteuerhöchstsatz liegt. (Man bezahlt ab einem Jahreseinkommen von € 68480 bis € 277.826 diesen Steuersatz. Wer also € 68.480,00 plus die € 63.025,21  (also Gesamteinkommen* größer 131.505,21 bzw. Unternehmensgewinn GmbH/GmbH & Co.KG größer € 63.025,21) rechnet, der senkt durch den AfA-Aufwand  sein zu versteuerndes Einkommen um die vollen 42%/48%.

(*das gilt vor steuersenkenden Pauschalen bzw. Aufwendungen, die jeder individuell hat. StB fragen!)

42% von € 63.025,21 sind € 26.470,59

Um diesen Betrag ist weniger Steuer zu entrichten. Bei den anderen Rechtsformen ist die Ersparnis noch etwas höher.

Wenn man den Betrag maximal ausschöpfen will, kauft man für den oben genannten Betrag. Man kann aber auch mehrere Autos kaufen. Und man kann das auch 2026 und 2027 wiederholen, wenn man ausreichend Gewinn hat.

Achtung: Bei Wiederverkauf des Fahrzeugs fällt im ersten Jahr natürlich für alle Nettoveräußerungserlöse größer € 21.008,40 Steuer auf den erzielten Verkaufserlös an. Wie das genau funktioniert kann man bei YouTube sich ansehen.

Irrtümer vorbehalten.

Gewerbekundenfahrzeuge und Unternehmensfuhrparkservice - Harz

Handwerker, Industrie sowie mobile Pflegedienste und Lieferservices und viele ander Gewerbetreibende schätzen die Vorteile der Hyundai Gewerbekundenfahrzeuge. Ein Auto ist in diesen Berufen unerlässlich und unterschiedlichste Anforderungen. Entweder soll das Fahrzeug zuverlässig und besonders günstig sein oder es wird viel Platz für die Zuladung benötigt. Wir bieten sehr gute Lösungen an und haben eine Vielzahl Fahrzeugen im Sortiment, SUV, Vans und  Lieferfahrzeuge zu attraktiven Preisen immer im Angebot. Unsere Stärke liegt in unseren guten Service und passenden Angeboten. Ob Sie Barkauf, Finanzierung oder Leasing  bevorzugen, wir finden einen Weg zu einem Fahrzeug mit wirtschaflichem Erfolg für Sie. Auch biten wir einen Fuhrparkservice über unser Auto ABO an. Das bedeutet Sie bezahlen eine feste monatliche Rate und Sie brauchen Sich um nichts zu kümmern, außer den Kraftstoff (Diesel, Strom oder Benzien). Diese Variante ist besonders praktisch bei jeder Art von Fahrzeugwechseln.

 


 

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